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Für jeden Unternehmer und sei die Firma noch so klein ist die Buchhaltung ein wichtiges Hilfsmittel um das Überleben eine Firma zu garantieren.
Die Kaufmännische Buchführung. Art. 957 OR, Pflicht zur Buchführung. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen ist jeder der seine Firma in das Handelsregister eintragen lässt bzw. eintragen lassen muss verpflichtet eine ordnungsmässige Buchhaltung zu führen.

Wir können Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Führen der Finanzbuchhaltung
  • Erstellen von zwischen und Jahresabschlüssen Bilanz, Erfolgsrechnung
  • Mehrwertsteuerabrechnung
  • Debitorenbuchhaltung inklusive Mahnwesen und Fakturierung
  • Kreditorenbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung inklusive Abrechnungen für AHV, SUVA, etc.